DSGVO/revDSG Informationen
Informationen zu Ihren Rechten nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und der DSGVO und wie wir uns bei Exeoflow daran orientieren.
Was sind DSGVO und revDSG?
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) wurde totalrevidiert; das revidierte Gesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es regelt die Bearbeitung von Personendaten durch private Unternehmen und Bundesorgane und stärkt die Rechte der betroffenen Personen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gilt zusätzlich, wenn Personendaten von Personen im EU-Raum bearbeitet werden. Als Schweizer Unternehmen unterliegt die ATESO GmbH in erster Linie dem revDSG und orientiert sich, soweit die DSGVO anwendbar ist, auch an deren Vorgaben.
Ihre Rechte nach DSGVO und revDSG
Recht auf Auskunft (Art. 25 DSG / Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht zu erfahren, ob und welche Personendaten wir über Sie bearbeiten.
Umfasst:
- Zweck der Bearbeitung
- Kategorien der Daten
- Empfänger der Daten
- Aufbewahrungsdauer
Recht auf Berichtigung (Art. 32 Abs. 1 DSG / Art. 16 DSGVO)
Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
Umfasst:
- Korrektur falscher Angaben
- Ergänzung fehlender Daten
- Aktualisierung veralteter Informationen
Recht auf Löschung und Vernichtung (Art. 32 Abs. 2 DSG / Art. 17 DSGVO)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung oder Vernichtung Ihrer Personendaten verlangen.
Umfasst:
- Nicht mehr erforderliche Daten
- Widerruf der Einwilligung
- Unrechtmässige Bearbeitung
Widerspruch und Bearbeitungsverbot (Art. 30 DSG / Art. 18, 21 DSGVO)
Sie können der Bearbeitung Ihrer Daten widersprechen und die Einschränkung oder das Verbot der Bearbeitung verlangen.
Umfasst:
- Ausdrücklicher Widerspruch
- Verbot der Bekanntgabe an Dritte
- Einschränkung der Bearbeitung
Recht auf Datenherausgabe und -übertragung (Art. 28 DSG / Art. 20 DSGVO)
Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem gängigen elektronischen Format zu erhalten oder übertragen zu lassen.
Umfasst:
- Gängiges elektronisches Format
- Übertragung an Dritte
- Elektronisch bearbeitete Daten
Automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 21 DSG / Art. 22 DSGVO)
Sie werden über automatisierte Einzelentscheidungen informiert und können eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen.
Umfasst:
- Information über die Entscheidung
- Möglichkeit zur Stellungnahme
- Überprüfung durch eine natürliche Person
Grundsätze der Datenbearbeitung
Rechtmässigkeit
Personendaten werden nur rechtmässig bearbeitet
Treu und Glauben & Verhältnismässigkeit
Die Bearbeitung erfolgt nach Treu und Glauben und ist verhältnismässig
Zweckbindung
Daten werden nur zu einem bestimmten, erkennbaren Zweck beschafft und bearbeitet
Richtigkeit
Wir vergewissern uns über die Richtigkeit der bearbeiteten Personendaten
Ausübung Ihrer Rechte
Sie können Ihre Rechte nach DSGVO und revDSG jederzeit und kostenlos ausüben. Wenden Sie sich hierzu an unseren Datenschutzbeauftragten oder nutzen Sie unsere Online-Formulare.
Bearbeitungszeit:
Maximal 30 Tage
In der Regel innerhalb einer Woche
Datenschutz als Leitlinie
Orientierung am revDSG und an der DSGVO
Betroffenenrechte
Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte
Schweizer Server
Zusätzlicher Schutz durch Schweizer Datenschutzrecht